Erneuerbare Energieträger

Der umweltverträgliche Ausbau erneuerbarer Energieträger ist neben der Steigerung der Energieeffizienz, dem Ausbau der Versorgungssicherheit, der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und der Standortsicherung eine der Säulen des Energiekapitels der integrierten Strategie „DIE Oberösterreichische Klima- und Energiestrategie".

Um die ambitionierten Zielsetzungen der Strategie zu erreichen, bietet das Land Oberösterreich für die verschiedenen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Ressourcen eine Vielzahl von Unterstützungsprogrammen und -maßnahmen an.

Photovoltaik ist auf dem Weg, eine tragende Säule der Ökostromerzeugung zu werden – auch in Oberösterreich.

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Photovoltaik

Bundesförderung für die Errichtung von PV-Anlagen

  • nach einer Planung mit dem Unternehmen Ihres Vertrauens ist im ersten Schritt der Netzzugang zum öffentlichen Stromnetz sowie die Vergabe einer Einspeise-Zählpunktnummer  beim zuständigen Stromnetzbetreiber zu beantragen.
  • nach Vorliegen der Einspeise-Zählpunktnummer kann auf der Homepage der jeweiligen Förderstelle - unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderungsrichtlinien - ein entsprechender Online-Förderantrag gestellt werden.

    

Weiterführende Informationen

Landesförderung im Bereich Photovoltaik

Oberösterreich zählt bei der Nutzung thermischer Solarenergie zu den österreichischen und sogar weltweiten Spitzenreitern.

Thermische Solaranlagen nutzen die Wärme der Sonne und versorgen uns zuverlässig mit umweltfreundlicher Wärme für Warmwasser und Heizung. Die thermische Nutzung von Sonnenenergie hat in Oberösterreich eine lange Tradition.

Im Jahr 2024 wurden in Oberösterreich etwa 8.000 neue thermische Sonnenkollektoren errichtet. Damit wurden bis Ende 2024 in Summe ca. 1.610.000 Kollektorfläche errichtet (statisch aktiv – bei einer Lebensdauer von 25 Jahren - sind davon ca. 1,2 Mio. m2).

Die kontinuierliche Förderung für thermische Solaranlagen in Oberösterreich zeigt auch deutliche Ergebnisse. Mit etwa 1.000 Kollektorfläche pro 1.000 Einwohner zählt Oberösterreich zu den weltweit führenden Solarregionen und ist mit etwa einem Viertel der in Österreich installierten Solaranlagen zur Warmwasserbereitung auch an der Spitze der Bundesländer.

Landesförderungen im Bereich Solarthermie

Energie aus Wasserkraft ist mit durchschnittlich etwa 10.000 Gigawattstunden nach der Biomasse die mengenmäßig bedeutendste heimische Energieform in Oberösterreich. Derzeit gibt es in Oberösterreich inklusive der 28 Großwasserkraftwerke etwa 860 wasserrechtlich erfasste Wasserkraftanlagen zur Stromerzeugung. Bezogen auf den Gesamtstromverbrauch in Oberösterreich stammen ca. 5 Prozent aus Kleinwasserkraft. In den letzten Jahren wurden ca. 260 Kleinwasserkraftwerke im Rahmen der Oö. Ökostrom-Programm-Förderung umweltverträglich modernisiert und revitalisiert. Damit konnte die Stromerzeugung dieser Anlagen um durchschnittlich mehr als 40 Prozent gesteigert werden und konnten in Summe ca. 80 Gigawattstunden pro Jahr zusätzlicher Ökostrom aus Kleinwasserkraft erzeugt werden.

Landesförderung

Windkraftanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die auf Basis von Windenergie elektrische Energie produzieren. 

Bei Volleinspeiseranlagen wird der erzeugte Strom zur Gänze ins Netz eingespeist. Bei Überschusseinspeiseranlagen wird der erzeugte Strom in erster Linie selbst verbraucht und nur jener Teil ins Netz eingespeist, der selbst nicht benötigt wird.

Oö. Windkraft-Masterplan 2017 

Im Auftrag der Oö. Landesregierung evaluierte und überarbeitete die „Arbeitsgruppe Windenergie“ im Jahr 2017 den damals gültigen „Windkraft-Masterplan 2012“.

Das Ergebnis sind ein umfangreicher Kriterienkatalog und eine grafische Darstellung der Ausschlusszonen.

Künftige Projektwerber wissen so gleich im Vorfeld, in welchen Zonen eine Umsetzung von Windkraftprojekten ausgeschlossen ist. Die Ausweisung der Ausschlusszonen ersetzt jedoch nicht das Genehmigungsverfahren.

Arbeitsgruppe Windenergie

Die "Arbeitsgruppe Windenergie" setzt sich zusammen aus:

  • Abteilung Umweltschutz/Energiewirtschaftlichen Planung (Leitung der Arbeitsgruppe)
  • Abteilung Raumordnung
  • Abteilung Naturschutz
  • Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
  • Abteilung Land- und Forstwirtschaft
  • Landesenergiebeauftragter

Darüber hinaus waren die Oö. Umweltanwaltschaft und Stakeholder wie der Tourismusverband und die Gruppe Lärmschutz der Abteilung Umweltschutz miteingebunden.
 

Ziele der „Richtlinie Oö. Windkraft-Masterplan 2017“

  1. Der Schutz bestehender Siedlungen und deren rechtswirksam festgelegte Erweiterungen vor möglichen Beeinträchtigungen durch Windkraftgroßanlagen.
  2. Die räumliche Konzentration von Windkraftgroßanlagen auf effiziente Standorträume mit einer Mindestanzahl von drei Anlagen je Standort und damit die Verhinderung einer dispersen Verteilung von Einzelstandorten über ganz Oberösterreich. Für die derzeit errichteten Anlagentypen kann von einem effizienten Betrieb dann gesprochen werden, wenn aufgrund des Winddargebotes zumindest eine mittlere Leistungsdichte von 220 W/m2 in 130 m Höhe erreicht werden kann.
  3. Die Beschränkung von Windkraftgroßanlagen auf Standorträume, die unter besonderer Bedachtnahme auf das überörtlich bedeutsame Landschaftsbild und auf ökologische Gesichtspunkte im Hinblick auf die geplante Nutzung eine möglichst hohe Raumverträglichkeit aufweisen.
  4. Der Ausschluss von Standorträumen für Windkraftgroßanlagen, bei deren Nutzung aus ökologischen, landschaftlichen oder touristischen Gesichtspunkten mit untragbaren Auswirkungen zu rechnen wäre.
     
  • Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung übt die Funktion einer Anlaufstelle im Sinn des Art. 16 Abs. 1 und 2 der RL (EU) 2018/2001 aus. Die Anlaufstelle leistet auf Ersuchen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers während des gesamten Bewilligungsverfahrens beratende Unterstützung im Hinblick auf die Beantragung und die Erteilung von Bewilligungen für die Errichtung oder den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
  • Die Anlaufstelle ist berechtigt, zu den oben angeführten Verfahren bei den zuständigen Behörden Zeitpläne anzufordern und der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zur Verfügung zu stellen.
  • Zur Bereinigung von im Verfahren auftretenden Interessenskonflikten zwischen der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller und anderen Parteien oder Beteiligten, kann die Behörde das Verfahren auf Antrag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zwecke eines auf dessen Kosten durchzuführenden Mediationsverfahrens unterbrechen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kann jederzeit einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens stellen. Die Entscheidungsfristen des Art. 16 Abs. 5 der RL (EU) 2018/2001 verlängern sich um die Dauer der Mediation.
  • Zu den Aufgaben der Anlaufstelle gehört es auch, Verfahrenshandbücher für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu erstellen und zu veröffentlichen:

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: